| Neues Urheberrecht tritt in Kraft |
| Die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I, Seite 1774) und tritt morgen in Kraft. - 12.09.2003 |
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| Neues Urheberrecht verabschiedet |
| Am 11.07.2003 wurde das neue Urheberrecht im Bundesrat verabschiedet und wird voraussichtlich Anfang September 2003 in Kraft treten. Es soll nunmehr den Anforderungen der sich rasant entwickelnden Mediengesellschaft und insbesondere den neuen Verwertungstechniken im Internet-Zeitalter gerecht werden. - 29.07.2003 |
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| Elektronische Pressespiegel |
| Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr über die seit langem umstrittene Frage entschieden, ob das sog. Pressespiegelprivileg auch auf elektronische Pressespiegel Anwendung findet. - 15.07.2002 |
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| "Durchstarten in die neue Breitband-Ära mit Streaming Media" |
| Diskussion mit einem Vertreter unseres Stuttgarter Büros auf der diesjährigen mecon[interactive] am 21. Juni in Köln - 08.05.2002 |
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| Elektronische Pressespiegel und das Urheberrecht |
| Die bestehenden Rechtslage bleibt von der Änderung des Urheberrechtsgesetzes unberührt. Auch weiterhin ist für das Einscannen, die Speicherung und die elektronischen Wiedergabe von Presseartikeln die Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich. - 12.04.2002 |
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| Neues Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft |
| Seit dem 6. März 2002 ist die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) in Kraft. - 02.04.2002 |
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| Neues Urheberrecht verankert digitale Rechtekontrolle |
| Der Bundesrat hat dem schon lange angekündigten Entwurf für ein neues Urheberrecht am 1. März zugestimmt. - 22.03.2002 |
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| Neue Patentrichtlinie aus Brüssel |
| Die Richtlinie über "über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" wurde am 20.02.2002 von der EU-Kommission vorgelegt. Die Reaktionen der Experten sind wie erwartet unterschiedlich. - 22.03.2002 |
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| Entwurf zum Urhebervertragsrecht vorgestellt |
| Der Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht soll den Vergütungsanspruch des Urhebers sichern. Der Inhaber des Verwertungsrechts muss den Urheber in Zukunft angemessen an den Einnahmen beteiligen. Ein Verzicht ist möglich, wenn das Werk jedermann lizenzkostenfrei zur Verfügung gestellt wird (Open Content, z.B. Linux) - 01.06.2001 |
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| Urteil gegen Napster |
| Napster muss urheberrechtsgeschützte Titel entfernen - 13.02.2001 |
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