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Unternehmenskauf- oder Beteiligungsverträge
Der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften ist
seit 1.1.2002 nach dem neuen § 8b Körperschaftssteuergesetz unter den dort
genannten Voraussetzungen steuerfrei. Das bedeutet, dass die Gewinne, die sich
aus der Aufdeckung der stillen Reserven ergeben, nicht mehr wie bis 2001 als
außerordentliche Einkünfte zu versteuern sind.
Durch Umstrukturierung des Unternehmens können viele Unternehmen damit
Verkauf oder Nachfolgeregelungen für ihr Unternehmen wesentlich steuergünstiger
gestalten.
Als Käufer eines Unternehmens muss man damit in mehrfacher Hinsicht
aufpassen:
Anteilserwerb von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften kann
damit auch nur noch beschränkt von der Steuer abgesetzt werden.
Schon bisher haftete der Verkäufer von Gesellschaftsanteilen nur für deren
rechtlichen Bestand, nicht für die Werthaltigkeit der Firma bzw. für die
Existenz bestimmter wertbildender Faktoren. Daher sollte bei der Abfassung von
Unternehmenskauf- oder beteiligungsverträgen auf die Vollständigkeit der
Garantien und Zusicherung des Verkäufers geachtet werden, um nicht
unkalkulierbare Risiken als Käufer einzugehen.
Wir können Sie als Verkäufer oder Käufer bei der steueroptimierten und
haftungsrechtlich abgesicherten Abfassung von Unternehmenskauf- oder
beteiligungsverträgen unterstützen und beraten.
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