1) Änderung der Mitgliedschaft unter Lebenden:
[1.] AUSSCHEIDEN
a) Grds: Bei Ausscheiden eines Gesellschafters löst sich die GbR auf und ist zu liquidieren
b) Ausn: Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag
aa) mdF, daß Gesellschaft unter den übrigen (mind.2) Gesellschaftern fortgeführt wird
bb) weitere Folge:
Anteil des Ausscheidenden wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile zu
[2.] NEUEINTRITT
a) Der Neueintretende erwirbt einen Anteil am Gesellschaftsvermögen, idR in Höhe seiner dem Gesellschaftsvermögen zuwachsenden Einlage
b) Der Neueintretende haftet für Schulden der GbR, die vor seinem Eintritt entstanden sind, nur mit seinem Anteil am Gesellschaftsvermögen
[3.] FLIEGENDER WECHSEL, dh Übertragung der Gesellschafterstellung direkt von einem ausscheidenden auf einen eintretenden Gesellschafter
a) Vorgehen
IdR erfolgt Abfindung des Ausscheidenden hier nicht aus dem Gesellschaftsvermögen, sondern der Neueintretende erwirbt die Gesellschafterstellung direkt gegen ein Entgelt vom Ausscheidenden (Rechtskauf)
b) Vorauss:
aa) Möglichkeit ist im Gesellschaftsvertrag vorgesehen
bb) Zustimmung der MitGesellschafter
[4.] AUSSCHLUSS
a) Vorauss:
Wichtiger Grund zur Kündigung eines Gesellschafters
b) Ausübung:
Das Ausschließungsrecht steht den übrigen Gesellschaftern grds. gemeinschaftlich zu, bei entspr. Regelung im Gesellschaftsvertrag auch per Mehrheitsbeschluß
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